Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
EGhosting.pro – Scriptfabrik B.V.
Ausschließlich für Unternehmer und Geschäftskunden (B2B)
Stand: 13. August 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Betreiberin von EGhosting.pro und Vertragspartnerin des Kunden ist die Scriptfabrik B.V., Niederlande, nachfolgend „Anbieter“ genannt.
1.2 Die vollständigen gesetzlichen Unternehmens-, Register-, Kontakt- und Vertretungsangaben des Anbieters ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Impressum von EGhosting.pro.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und seinen Kunden, soweit sie wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen wurden.
1.4 Die AGB gelten insbesondere für Verträge über:
- Webhosting,
- Managed Hosting,
- Reseller Hosting,
- WordPress- und CMS-Hosting,
- E-Mail-Hosting,
- virtuelle Server (VPS/vServer),
- Cloud-Server,
- Root-Server,
- Dedicated Server,
- Managed Server,
- Cloud- und Datenverarbeitungsdienste,
- Domains und Domainverwaltung,
- DNS-Dienste,
- SSL-/TLS-Zertifikate,
- Backup- und Storage-Lösungen,
- Monitoring-Dienste,
- Sicherheitsleistungen,
- VPN- und Netzwerkdienste,
- Software,
- Softwarelizenzen,
- SaaS-Produkte,
- digitale Produkte,
- Drittanbieterprodukte und Drittanbieterlizenzen,
- Groupware- und Collaboration-Dienste,
- SEO- und Marketingtools,
- Social-Media- und Automatisierungsdienste,
- Auftragsprogrammierung,
- individuelle Softwareentwicklung,
- Webentwicklung,
- Webdesign,
- Installation und Konfiguration,
- Migration,
- Wartung und Pflege,
- Support,
- Administration,
- technische Beratung,
- IT-Dienstleistungen
sowie sämtliche damit verbundenen Zusatzleistungen.
1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Ausschließlich B2B – keine Verbraucher
2.1 EGhosting.pro richtet sich ausschließlich an:
- Unternehmer,
- Unternehmen,
- Selbstständige,
- Freiberufler,
- juristische Personen,
- Behörden und
- sonstige Organisationen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handeln.
2.2 Verträge mit Verbrauchern sind nicht vorgesehen.
2.3 Mit Abgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er den Vertrag zu Zwecken seiner gewerblichen, geschäftlichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
2.4 Der Anbieter ist berechtigt, Nachweise über die Unternehmereigenschaft zu verlangen, insbesondere:
- Handelsregister- oder Unternehmensregisterauszug,
- KvK-Nummer,
- Gewerbenachweis,
- Umsatzsteuer-/BTW-Identifikationsnummer,
- Unternehmensanschrift,
- Unternehmenswebseite,
- sonstige geeignete Nachweise.
2.5 Kann die Unternehmereigenschaft nicht ausreichend nachgewiesen werden, kann der Anbieter die Bestellung ablehnen.
2.6 Da EGhosting.pro ausschließlich B2B-Verträge abschließt, wird kein freiwilliges Widerrufs- oder Rücktrittsrecht entsprechend dem Verbraucherwiderrufsrecht eingeräumt.
2.7 Sollte ein Vertrag entgegen der vorgesehenen B2B-Ausrichtung rechtlich dennoch als Verbrauchervertrag einzustufen sein, bleiben zwingende gesetzliche Verbraucherrechte unberührt.
3. Vertragsbestandteile und Rangfolge
3.1 Bestandteile eines Vertrages können insbesondere sein:
- individuelle schriftliche Vereinbarungen,
- individuelle Angebote,
- Auftragsbestätigungen,
- Leistungsbeschreibungen,
- Bestellinformationen,
- Service Level Agreements,
- Auftragsverarbeitungsverträge,
- produktspezifische Bedingungen,
- Lizenzbedingungen,
- Bedingungen von Registries, Registraren oder Drittanbietern,
- diese AGB.
3.2 Individuell zwischen den Parteien vereinbarte Regelungen haben Vorrang vor diesen AGB.
3.3 Produktspezifische Leistungsbeschreibungen haben für den jeweiligen Leistungsgegenstand Vorrang vor allgemeinen Leistungsbeschreibungen dieser AGB.
4. Einbeziehung der AGB
4.1 Diese AGB werden dem Kunden vor oder spätestens bei Vertragsschluss elektronisch zur Verfügung gestellt.
4.2 Der Kunde erhält die Möglichkeit, die AGB dauerhaft zu speichern, herunterzuladen und später abzurufen.
4.3 Mit Abschluss des Bestellvorgangs bestätigt der Kunde die Geltung dieser AGB.
4.4 Frühere Fassungen werden, soweit betrieblich erforderlich, archiviert.
5. Vertragsschluss
5.1 Die Darstellung von Produkten auf EGhosting.pro stellt grundsätzlich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots und noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
5.2 Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
5.3 Der Anbieter kann das Angebot annehmen durch:
- ausdrückliche Auftragsbestätigung,
- Bereitstellung der Leistung,
- Übersendung von Zugangsdaten,
- Aktivierung eines Dienstes oder
- tatsächlichen Beginn der vereinbarten Leistung.
5.4 Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung bestätigt grundsätzlich lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
5.5 Der Anbieter darf Bestellungen insbesondere aufgrund von:
- Bonitätsrisiken,
- Betrugsverdacht,
- Compliance-Anforderungen,
- Exportkontrollvorschriften,
- Sicherheitsrisiken,
- fehlender Verfügbarkeit oder
- fehlendem Unternehmensnachweis
ablehnen.
6. Kundenkonto
6.1 Für die Nutzung der Leistungen kann ein Kundenkonto erforderlich sein.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, richtige und vollständige Angaben zu machen.
6.3 Änderungen insbesondere von:
- Unternehmensname,
- Anschrift,
- Ansprechpartner,
- E-Mail-Adresse,
- Telefonnummer,
- BTW-/Umsatzsteuer-ID,
- Zahlungsinformationen
sind unverzüglich zu aktualisieren.
6.4 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass seine hinterlegte geschäftliche E-Mail-Adresse erreichbar ist.
6.5 Rechtserhebliche oder vertragsbezogene Mitteilungen können an die hinterlegte E-Mail-Adresse oder über das Kundenportal übermittelt werden.
7. Zugangsdaten und Accountsicherheit
7.1 Zugangsdaten sind geheim zu halten.
7.2 Dies betrifft insbesondere:
- Passwörter,
- API-Keys,
- SSH-Keys,
- Recovery-Codes,
- Zwei-Faktor-Codes,
- Control-Panel-Zugänge,
- Root-Zugänge,
- Administrationszugänge.
7.3 Der Kunde hat angemessene technische Maßnahmen gegen unberechtigte Zugriffe zu treffen.
7.4 Der Anbieter kann für besonders sicherheitsrelevante Funktionen Mehrfaktor-Authentifizierung verlangen.
7.5 Vermutet der Kunde einen unberechtigten Zugriff, hat er seine Zugangsdaten unverzüglich zu ändern und den Anbieter zu informieren.
7.6 Der Kunde ist grundsätzlich für Handlungen seiner Mitarbeiter, Administratoren und sonstigen autorisierten Nutzer verantwortlich.
8. Leistungsumfang
8.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils bestellten Produkt und dessen Leistungsbeschreibung.
8.2 Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
8.3 Der Anbieter ist berechtigt, technische Änderungen vorzunehmen, soweit:
- die wesentlichen Funktionen erhalten bleiben,
- die Änderung für den Kunden zumutbar ist,
- Sicherheitsanforderungen dies erfordern,
- technische Weiterentwicklungen dies erforderlich machen oder
- gesetzliche Anforderungen umgesetzt werden müssen.
8.4 Ein Anspruch auf eine bestimmte interne technische Umsetzung besteht nicht, soweit diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.
9. Bereitstellung
9.1 Automatisierte Leistungen können unmittelbar nach Bestellung oder erfolgreicher Zahlungsprüfung bereitgestellt werden.
9.2 Angegebene Bereitstellungszeiten sind grundsätzlich unverbindliche Planwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
9.3 Verzögerungen können insbesondere entstehen durch:
- notwendige Identitätsprüfung,
- Betrugsprüfung,
- Drittanbieter,
- Domainregistrierung,
- Hardwarebereitstellung,
- Rechenzentrum,
- fehlende Mitwirkung des Kunden.
10. Hosting und Server
10.1 Der Anbieter stellt dem Kunden entsprechend dem gebuchten Tarif technische Ressourcen zur Verfügung.
10.2 Ressourcen können insbesondere umfassen:
- CPU,
- RAM,
- Speicherplatz,
- Traffic,
- Netzwerkbandbreite,
- IP-Adressen,
- Datenbanken,
- Mailboxen,
- Domains,
- Backups.
10.3 Die konkrete Ausstattung ergibt sich aus dem Produkt.
10.4 Bei gemeinsam genutzten Hostingplattformen darf die Nutzung eines Kunden nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung anderer Kunden führen.
11. Unmanaged Server
11.1 Bei als „unmanaged“, „self-managed“, „Root Server“ oder vergleichbar bezeichneten Produkten ist der Kunde selbst für die Administration des Betriebssystems und der darauf betriebenen Software verantwortlich.
11.2 Dies umfasst insbesondere:
- Installation,
- Updates,
- Sicherheitsupdates,
- Firewall,
- Benutzerkonten,
- SSH-Konfiguration,
- Webserver,
- Datenbanken,
- Anwendungen,
- Malware-Schutz,
- Datensicherung.
11.3 Support für kundenseitig installierte Anwendungen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
12. Managed Server und Managed Services
12.1 Bei Managed-Produkten ergeben sich die vom Anbieter übernommenen Administrationsleistungen ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung.
12.2 „Managed“ bedeutet nicht, dass jede kundenseitig installierte Anwendung unterstützt wird.
12.3 Nicht vom Managed-Leistungsumfang erfasste Arbeiten können kostenpflichtig durchgeführt werden.
13. IP-Adressen
13.1 IP-Adressen werden dem Kunden grundsätzlich nur zur Nutzung während der Vertragsdauer zugewiesen.
13.2 Ein Eigentumsrecht an IP-Adressen wird nicht übertragen.
13.3 Der Anbieter kann IP-Adressen aus technischen, regulatorischen, sicherheitsbezogenen oder infrastrukturellen Gründen ändern.
13.4 Ein Anspruch auf eine bestimmte Geolokalisierung oder Einstufung einer IP-Adresse durch externe Datenbanken besteht nicht.
13.5 Der Anbieter kann keine dauerhaft bestimmte Reputation einer IP-Adresse bei externen Spam-, Geo- oder Reputation-Datenbanken garantieren.
14. Netzwerk und Traffic
14.1 Bandbreitenangaben stellen grundsätzlich technische Maximalwerte dar, sofern keine garantierte Bandbreite ausdrücklich vereinbart ist.
14.2 Tatsächliche Übertragungsgeschwindigkeiten können insbesondere beeinflusst werden durch:
- Netzauslastung,
- Routing,
- Zielnetzwerke,
- DDoS-Schutz,
- Hardware,
- externe Carrier.
14.3 Traffic-Limits oder Mehrverbrauchskosten richten sich nach dem jeweiligen Produkt.
15. Fair Use
15.1 Als „unbegrenzt“, „unlimited“ oder vergleichbar beworbene Ressourcen dürfen im Rahmen einer gewöhnlichen, vertragsgemäßen geschäftlichen Nutzung verwendet werden.
15.2 Eine Nutzung ist nicht mehr angemessen, wenn sie dauerhaft oder erheblich die Stabilität gemeinsamer Systeme beeinträchtigt.
15.3 Der Anbieter kann in einem solchen Fall:
- technische Optimierungen verlangen,
- einen Tarifwechsel anbieten,
- Zusatzressourcen anbieten oder
- Ressourcen angemessen begrenzen.
15.4 Bei unmittelbarer Gefährdung anderer Systeme sind vorläufige Maßnahmen ohne vorherige Ankündigung zulässig.
16. Verfügbarkeit
16.1 Soweit kein individuelles SLA vereinbart wurde, strebt der Anbieter bei Hosting- und Serverdiensten eine technische Verfügbarkeit von mindestens 99,0 % im Jahresmittel an.
16.2 Nicht als Ausfall gelten insbesondere:
- angekündigte Wartungsarbeiten,
- Notfallwartungen,
- höhere Gewalt,
- DDoS-Angriffe außerhalb des zumutbar beherrschbaren Bereichs,
- Fehler fremder Netzbetreiber,
- Störungen des öffentlichen Internets,
- Fehler externer DNS-Dienste,
- Registry- oder Registrarstörungen,
- kundenseitige Konfigurationsfehler,
- Fehler kundenseitiger Software,
- notwendige Sicherheitsmaßnahmen,
- berechtigte Sperrungen.
16.3 Höhere garantierte Verfügbarkeiten müssen ausdrücklich über ein SLA vereinbart werden.
17. Wartungsarbeiten
17.1 Der Anbieter darf Wartungsarbeiten durchführen, wenn diese für:
- Sicherheit,
- Stabilität,
- Updates,
- Fehlerbehebung,
- Infrastrukturwechsel oder
- technische Verbesserungen
erforderlich sind.
17.2 Planbare Arbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
17.3 Dringende Sicherheitsmaßnahmen können ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
18. DDoS- und Sicherheitsmaßnahmen
18.1 Der Anbieter darf technische Maßnahmen zur Abwehr von Angriffen einsetzen.
18.2 Hierzu können insbesondere gehören:
- Traffic-Filter,
- Rate-Limits,
- Blackholing,
- temporäre IP-Sperren,
- Port-Sperren,
- Netzwerkisolation,
- automatische Angriffserkennung.
18.3 Ein vollständig störungsfreier Schutz vor sämtlichen Cyberangriffen wird nicht garantiert.
19. Backups
19.1 Der Kunde ist grundsätzlich selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich.
19.2 Eigene Sicherungen des Kunden sollen außerhalb des unmittelbar genutzten Systems aufbewahrt werden.
19.3 Interne Sicherungen des Anbieters für Betriebs- oder Disaster-Recovery-Zwecke stellen keine zugesicherte Kundensicherung dar.
19.4 Eine vertragliche Backup-Verpflichtung besteht nur, wenn ein Backup ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Produkts ist.
19.5 Umfang und Aufbewahrung gebuchter Backups ergeben sich aus der Produktbeschreibung.
19.6 Der Kunde bleibt auch bei gebuchten Backups verpflichtet, angemessene eigene Sicherungen vorzuhalten, soweit dies ihm zumutbar ist.
20. E-Mail-Dienste
20.1 Bei E-Mail-Produkten stellt der Anbieter die vereinbarte technische Infrastruktur bereit.
20.2 Eine erfolgreiche Zustellung an jeden externen Empfänger kann nicht garantiert werden.
20.3 Zustellung und Reputation können insbesondere von:
- Empfängerservern,
- Spamfiltern,
- DNS,
- Blacklists,
- Absenderreputation,
- SPF,
- DKIM,
- DMARC
abhängen.
20.4 Der Versand unerlaubter Massen-E-Mails und Spam ist verboten.
21. Domains
21.1 Domainregistrierungen werden über zuständige Registries oder Registrare durchgeführt.
21.2 Die Anzeige einer Domain als verfügbar stellt keine Garantie dar, dass diese tatsächlich registriert werden kann.
21.3 Eine Domain gilt erst nach erfolgreicher Bestätigung durch Registry oder Registrar als registriert.
21.4 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
21.5 Der Anbieter führt grundsätzlich keine marken-, namens- oder wettbewerbsrechtliche Prüfung der Domain durch.
21.6 Der Kunde muss korrekte Registrierungsdaten bereitstellen.
21.7 Ergänzend gelten die jeweiligen Regeln der zuständigen Registry und des Registrars.
22. Domainverlängerungen
22.1 Domains werden entsprechend dem gebuchten Vertragsmodell verlängert.
22.2 Registry- und Registrarpreise können sich ändern.
22.3 Preisänderungen werden für zukünftige Registrierungs- oder Verlängerungsperioden berücksichtigt.
22.4 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann eine Verlängerung unterbleiben.
22.5 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, seinen Domainbestand und Ablaufdaten zu überwachen.
23. Domainablauf und Redemption
23.1 Nach Ablauf einer Domain kann diese durch Registry oder Registrar deaktiviert oder gelöscht werden.
23.2 Eine Wiederherstellung kann von einer Redemption- oder Wiederherstellungsphase abhängig sein.
23.3 Für Wiederherstellungen können zusätzliche Gebühren entstehen.
23.4 Der Anbieter kann nicht garantieren, dass eine abgelaufene oder gelöschte Domain wiederhergestellt oder erneut registriert werden kann.
24. Domaintransfers
24.1 Domaintransfers richten sich nach den technischen und vertraglichen Vorgaben der jeweiligen Registry bzw. des Registrars.
24.2 Der Kunde muss rechtzeitig alle für einen Transfer erforderlichen Maßnahmen durchführen.
24.3 Nach Vertragsende kann der Anbieter technisch nicht garantieren, dass ein Transfer nach endgültiger Domainlöschung noch möglich ist.
25. SSL-/TLS-Zertifikate
25.1 Zertifikate können über externe Zertifizierungsstellen bereitgestellt werden.
25.2 Für Zertifikate gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Zertifizierungsstelle.
25.3 Der Anbieter übernimmt keine Garantie für eine uneingeschränkte Anerkennung eines Zertifikats durch jedes Betriebssystem, Gerät oder jede Anwendung.
26. Software und digitale Produkte
26.1 Bei Software und digitalen Produkten erhält der Kunde die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Nutzungsrechte.
26.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde ein:
- einfaches,
- nicht ausschließliches,
- nicht übertragbares
Nutzungsrecht für seine eigenen geschäftlichen Zwecke.
26.3 Weiterverkauf, Unterlizenzierung oder öffentliche Weitergabe ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich Bestandteil der Lizenz ist.
27. Lizenzmodelle
27.1 Erweiterte Nutzungsrechte wie:
- Reseller Rights,
- Developer License,
- Agency License,
- MRR,
- PLR,
- White Label
bestehen nur, wenn sie ausdrücklich erworben wurden.
27.2 Der Kunde darf Lizenzprüfungen oder technische Schutzmechanismen nicht rechtswidrig umgehen.
28. Open-Source-Komponenten
28.1 Software kann Open-Source-Komponenten enthalten.
28.2 Für diese Komponenten gelten die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen.
28.3 Rechte des Kunden aus zwingenden Open-Source-Lizenzbestimmungen werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
29. Drittanbieterprodukte
29.1 Der Anbieter kann Produkte und Dienste anderer Anbieter vermitteln oder weiterverkaufen.
29.2 Dies betrifft beispielsweise:
- VPN-Dienste,
- Sicherheitssoftware,
- Control Panels,
- Groupware,
- E-Mail-Produkte,
- SEO-Werkzeuge,
- Marketingtools,
- Monitoring,
- Social-Media-Lösungen,
- Cloud-Dienste.
29.3 Es können ergänzende Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters gelten.
29.4 Funktionen, APIs oder technische Eigenschaften eines Drittanbieterprodukts können durch den jeweiligen Hersteller verändert werden.
29.5 Der Anbieter haftet nicht dafür, dass ein Drittanbieter sein Produkt unverändert dauerhaft weiterführt.
30. Einstellung von Drittanbieterprodukten
30.1 Wird eine Drittanbieterleistung eingestellt oder wesentlich verändert, kann der Anbieter eine gleichwertige oder möglichst vergleichbare Ersatzleistung anbieten.
30.2 Ist eine wirtschaftlich und technisch angemessene Ersatzleistung nicht möglich, darf der betroffene Leistungsteil beendet werden.
30.3 Für bereits vorausbezahlte Zeiträume, in denen die betroffene Leistung nicht mehr erbracht werden kann, erfolgt eine anteilige Erstattung, soweit keine andere angemessene Ersatzleistung bereitgestellt wird.
31. Reseller-Produkte
31.1 Reseller handeln gegenüber ihren eigenen Kunden grundsätzlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
31.2 Zwischen dem Anbieter und Kunden des Resellers entsteht ohne ausdrückliche Vereinbarung kein unmittelbares Vertragsverhältnis.
31.3 Der Reseller ist selbst verantwortlich für:
- Verträge mit seinen Kunden,
- Rechnungsstellung,
- Steuern,
- Datenschutz,
- Support,
- Widerrufs- oder Verbraucherpflichten seiner eigenen Kunden,
- Impressum,
- rechtmäßige Inhalte.
31.4 Der Reseller darf gegenüber seinen Kunden keine Leistungsmerkmale garantieren, die über die tatsächlich bereitgestellte Leistung hinausgehen.
32. Auftragsprogrammierung und individuelle Entwicklung
32.1 Der Leistungsumfang individueller Entwicklungsprojekte ergibt sich insbesondere aus:
- Angebot,
- Projektbeschreibung,
- Pflichtenheft,
- Ticket,
- schriftlicher Vereinbarung.
32.2 Funktionen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, gehören nicht zum Leistungsumfang.
32.3 Nachträgliche Änderungen gelten als Change Request.
32.4 Change Requests können zusätzliche Kosten und geänderte Fertigstellungstermine verursachen.
32.5 Der Anbieter soll den Kunden nach Möglichkeit vor Durchführung über wesentliche Mehrkosten informieren.
33. Mitwirkungspflichten bei Projekten
33.1 Der Kunde stellt rechtzeitig alle notwendigen:
- Texte,
- Bilder,
- Grafiken,
- Zugangsdaten,
- APIs,
- Informationen,
- Entscheidungen,
- Freigaben
zur Verfügung.
33.2 Verzögerungen des Kunden verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
33.3 Zusätzlicher Aufwand aufgrund verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung kann berechnet werden.
34. Abnahme individueller Leistungen
34.1 Soweit die Art der Leistung eine Abnahme voraussetzt, informiert der Anbieter den Kunden über die Fertigstellung.
34.2 Der Kunde hat die Leistung unverzüglich innerhalb einer angemessenen Prüfungsfrist zu prüfen.
34.3 Der Anbieter kann eine Prüfungsfrist von mindestens zehn Werktagen setzen.
34.4 Der Kunde hat festgestellte wesentliche Mängel konkret zu beschreiben.
34.5 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
34.6 Gesetzliche Regelungen über ausdrückliche oder konkludente Abnahme bleiben unberührt.
35. Rechte an individueller Software
35.1 Nutzungsrechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen werden erst nach vollständiger Zahlung eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
35.2 Bereits vor Projektbeginn vorhandene oder allgemein verwendbare:
- Frameworks,
- Bibliotheken,
- Module,
- Routinen,
- Komponenten,
- Entwicklungssysteme,
- Templates,
- Hilfsprogramme
bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Rechteinhabers.
35.3 Ein Anspruch auf Übertragung sämtlicher Entwicklungswerkzeuge oder allgemein wiederverwendbarer Bestandteile besteht nicht.
35.4 Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nur, soweit dies vereinbart wurde oder zwingendes Recht dies erfordert.
36. Pflichten des Kunden
36.1 Der Kunde hat die Leistungen rechtmäßig zu nutzen.
36.2 Der Kunde ist verantwortlich für die von ihm gespeicherten und verbreiteten Inhalte.
36.3 Der Kunde muss über erforderliche Rechte an seinen:
- Texten,
- Bildern,
- Videos,
- Musikdateien,
- Marken,
- Datenbanken,
- Programmen,
- personenbezogenen Daten
verfügen.
36.4 Der Kunde ist für die Sicherheit eigener Anwendungen und Zugangsdaten verantwortlich, soweit dies nicht ausdrücklich vom Anbieter übernommen wurde.
37. Verbotene Nutzung
37.1 Die Dienste dürfen nicht zur Durchführung oder Förderung rechtswidriger Handlungen genutzt werden.
37.2 Insbesondere untersagt sind:
- Malware,
- Trojaner,
- Viren,
- Ransomware,
- Botnetze,
- Command-and-Control-Systeme,
- Phishing,
- Credential Theft,
- Carding,
- Betrug,
- unerlaubter Spam,
- DDoS-Angriffe,
- DDoS-for-Hire,
- unerlaubte Angriffe auf fremde Systeme,
- unerlaubte Vulnerability-Scans,
- Verbreitung gestohlener Daten,
- rechtswidrige urheberrechtlich geschützte Inhalte,
- rechtswidrige pornografische Inhalte,
- Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern,
- rechtswidrige extremistische Inhalte,
- unerlaubte Glücksspieldienste,
- Handel mit illegalen Waren oder Dienstleistungen.
38. Besondere ressourcenintensive Nutzung
38.1 Folgende Dienste bedürfen einer ausdrücklichen Zulässigkeit im jeweiligen Produkt:
- Kryptowährungs-Mining,
- Tor-Exit-Nodes,
- öffentliche Proxyserver,
- öffentliche VPN-Exit-Nodes,
- Massenscanning,
- Crawler mit außergewöhnlicher Last,
- vergleichbar ressourcenintensive Dienste.
38.2 Penetrationstests gegen Systeme des Anbieters bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung.
39. Abuse und Sicherheitsvorfälle
39.1 Der Anbieter darf Meldungen über Missbrauch prüfen.
39.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei berechtigten Abuse-Meldungen angemessen mitzuwirken.
39.3 Bei kompromittierten Systemen kann der Anbieter insbesondere:
- Ports sperren,
- Netzwerkzugriff beschränken,
- den Dienst isolieren,
- Passwörter zurücksetzen,
- Systeme vorübergehend deaktivieren.
39.4 Maßnahmen werden soweit möglich auf das erforderliche Maß begrenzt.
40. Digital Services Act – Vermittlungs- und Hostingdienste
40.1 Soweit eine Leistung unter die Verordnung (EU) 2022/2065 – Digital Services Act – fällt, gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
40.2 Beschränkungen der Dienstenutzung können insbesondere erfolgen aufgrund:
- dieser AGB,
- gesetzlicher Vorschriften,
- behördlicher Anordnungen,
- Schutz der Infrastruktur,
- Schutz anderer Nutzer,
- Schutz von Rechten Dritter.
40.3 Der Anbieter führt keine allgemeine Verpflichtung zur anlasslosen Überwachung sämtlicher Kundeninhalte ein.
40.4 Bei konkreten Hinweisen auf rechtswidrige Inhalte kann eine Prüfung erfolgen.
41. Automatisierte Sicherheitssysteme
41.1 Der Anbieter kann automatisierte Systeme einsetzen zur Erkennung von:
- Malware,
- Spam,
- Phishing,
- DDoS,
- Netzwerkangriffen,
- ungewöhnlicher Systemlast,
- kompromittierten Accounts,
- sicherheitsrelevanten Anomalien.
41.2 Diese Systeme können automatisiert technische Schutzmaßnahmen auslösen.
41.3 Dauerhafte inhaltsbezogene Maßnahmen werden, soweit rechtlich erforderlich und angemessen, überprüft.
42. DSA-Melde- und Abhilfeverfahren
42.1 Für Hostingdienste stellt der Anbieter einen elektronischen Meldeweg für Hinweise auf mutmaßlich rechtswidrige Inhalte bereit.
42.2 Meldungen sollten insbesondere enthalten:
- eine nachvollziehbare Begründung,
- den genauen elektronischen Speicherort des Inhalts,
- soweit gesetzlich erforderlich Name und E-Mail-Adresse des Meldenden,
- eine Erklärung über die Richtigkeit der Angaben nach bestem Wissen.
42.3 Ausreichend konkrete Meldungen werden sorgfältig, objektiv und zeitnah bearbeitet.
42.4 Mögliche Maßnahmen sind insbesondere:
- keine Maßnahme,
- Nachfrage,
- Aufforderung zur Stellungnahme,
- Entfernung,
- Zugriffsbeschränkung,
- technische Sperrung,
- Account-Sperrung,
- Vertragsbeendigung.
42.5 Soweit gesetzlich vorgeschrieben, wird eine getroffene Beschränkungsentscheidung begründet.
43. DSA-Kontaktstellen
43.1 Der Anbieter hält, soweit gesetzlich erforderlich, Kontaktmöglichkeiten für:
- Kunden und Nutzer sowie
- Behörden
bereit.
43.2 Die jeweiligen Kontaktmöglichkeiten werden im Impressum, Kundenbereich oder im hierfür vorgesehenen Legal-/Abuse-Bereich von EGhosting.pro angegeben.
44. EU Data Act – Datenverarbeitungsdienste
44.1 Soweit eine vom Anbieter bereitgestellte Leistung als Datenverarbeitungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 anzusehen ist, gelten die zwingenden Vorschriften des EU Data Act.
44.2 Der Anbieter wird keine unzulässigen technischen, vertraglichen oder organisatorischen Hindernisse errichten, die einen gesetzlich geschützten Anbieterwechsel verhindern.
44.3 Der Kunde kann nach Maßgabe des EU Data Act insbesondere verlangen:
- zu einem anderen Anbieter zu wechseln,
- exportierbare Daten zu übertragen,
- exportierbare Daten auf eigene Infrastruktur zu übertragen oder
- die betreffenden Daten nach Vertragsende löschen zu lassen.
45. Data-Act-Wechselverfahren
45.1 Ein Wechselwunsch muss eindeutig über den dafür vorgesehenen Support- oder Vertragskanal mitgeteilt werden.
45.2 Soweit der EU Data Act anwendbar ist, beträgt die maximale Kündigungs-/Mitteilungsfrist für die Einleitung des gesetzlich vorgesehenen Wechselprozesses höchstens zwei Monate.
45.3 Nach Beginn des eigentlichen Wechselprozesses wird die gesetzlich vorgesehene Übergangsfrist von grundsätzlich höchstens 30 Kalendertagen eingehalten.
45.4 Ist dies aus nachweisbaren technischen Gründen nicht möglich, kann die gesetzlich vorgesehene alternative Übergangsfrist angewendet werden.
45.5 Der Kunde kann, soweit gesetzlich vorgesehen, eine Verlängerung der Übergangsfrist verlangen.
45.6 Während des Wechselprozesses wird die Leistung soweit möglich fortgeführt.
46. Exportierbare Daten
46.1 Zu den exportierbaren Daten können – abhängig vom jeweiligen Dienst – insbesondere gehören:
- vom Kunden hochgeladene Dateien,
- Kundendatenbanken,
- E-Mail-Daten,
- Webseiteninhalte,
- vom Kunden erzeugte Konfigurationsdaten,
- für den Kunden verfügbare Logs,
- exportierbare VM-Daten,
- Snapshots oder Images, soweit technisch unterstützt,
- direkt oder indirekt durch die Nutzung erzeugte kundenspezifische Metadaten,
- sonstige digitale Vermögenswerte, an denen dem Kunden Nutzungsrechte zustehen.
46.2 Nicht zu exportierbaren Daten gehören insbesondere Daten, soweit deren Übertragung Rechte oder Geschäftsgeheimnisse des Anbieters oder Dritter verletzen würde, beispielsweise:
- interne Sicherheitsanalysen,
- Fraud-Detection-Daten,
- interne Abuse-Scorings,
- interne Orchestrierungsdaten,
- proprietäre Plattformmetriken,
- interne Abrechnungs- und Betriebsdaten,
- geschützte Softwarebestandteile.
46.3 Gesetzlich zwingend exportierbare Daten bleiben hiervon unberührt.
47. Data-Act-Datenabruf und Löschung
47.1 Soweit der EU Data Act anwendbar ist, steht dem Kunden nach Abschluss des Wechselprozesses mindestens der gesetzlich erforderliche Abrufzeitraum zur Verfügung.
47.2 Soweit gesetzlich vorgesehen, beträgt dieser mindestens 30 Kalendertage.
47.3 Nach Ablauf des Abrufzeitraums können exportierbare Kundendaten vollständig gelöscht werden.
47.4 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
48. Data-Act-Wechselkosten
48.1 Bis einschließlich 11. Januar 2027 können, soweit gesetzlich zulässig, für einen Data-Act-Wechsel ausschließlich reduzierte Wechselkosten berechnet werden, die die unmittelbar durch den jeweiligen Wechsel verursachten Kosten nicht überschreiten.
48.2 Ab 12. Januar 2027 werden für die nach dem EU Data Act verpflichtend durchzuführenden Wechselmaßnahmen keine Wechselentgelte erhoben.
48.3 Nicht als Wechselentgelt gelten insbesondere:
- reguläre Vertragsentgelte bis zur Vertragsbeendigung,
- rechtlich zulässige Entgelte aufgrund einer vereinbarten festen Mindestvertragslaufzeit,
- zusätzliche Dienstleistungen, die über die gesetzlichen Wechselpflichten hinausgehen und vom Kunden gesondert beauftragt werden.
49. Datenschutz
49.1 Personenbezogene Daten werden entsprechend den anwendbaren Datenschutzgesetzen verarbeitet.
49.2 Einzelheiten zur Verarbeitung eigener Kunden-, Vertrags- und Nutzerdaten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
49.3 Eine pauschale „Einwilligung“ in sämtliche Datenverarbeitung ist nicht Vertragsgrundlage dieser AGB.
50. Auftragsverarbeitung
50.1 Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien, soweit erforderlich, einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
50.2 Der AV-Vertrag kann elektronisch abgeschlossen werden.
50.3 Der Kunde bleibt als Verantwortlicher insbesondere verantwortlich für:
- Rechtmäßigkeit der Verarbeitung,
- Rechtsgrundlage,
- Informationspflichten,
- Betroffenenrechte,
- zulässige Datenkategorien.
50.4 Unterauftragsverarbeiter dürfen entsprechend den Regelungen des AV-Vertrags eingesetzt werden.
51. Technische und organisatorische Maßnahmen
51.1 Der Anbieter setzt angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen entsprechend dem Risiko der jeweiligen Leistung ein.
51.2 Ein absoluter Schutz vor sämtlichen denkbaren Cyberangriffen kann technisch nicht garantiert werden.
52. Vertraulichkeit
52.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Geschäfts- und Betriebsinformationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
52.2 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
- bereits öffentlich bekannt sind,
- rechtmäßig von Dritten erhalten wurden,
- unabhängig entwickelt wurden oder
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
53. Preise
53.1 Sämtliche Preise gegenüber Geschäftskunden verstehen sich grundsätzlich netto, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
53.2 Auf steuerpflichtige Leistungen wird die jeweils gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer/BTW berechnet.
53.3 Der niederländische reguläre BTW-Satz beträgt derzeit 21 %.
53.4 Soweit aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften:
- Reverse Charge,
- BTW-verlegd,
- 0 % BTW oder
- eine sonstige abweichende steuerliche Behandlung
anzuwenden ist, erfolgt die Rechnungsstellung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
53.5 Der Kunde muss hierfür korrekte steuerliche Unternehmensdaten und gegebenenfalls eine gültige Umsatzsteuer-/BTW-Identifikationsnummer angeben.
53.6 Stellt sich nachträglich heraus, dass aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden zusätzliche Umsatzsteuer geschuldet wird, darf diese entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nachberechnet werden.
54. Rechnungen
54.1 Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch erstellt.
54.2 Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung oder Bereitstellung von Rechnungen zu.
54.3 Rechnungen können insbesondere per:
- E-Mail oder
- Kundenportal
bereitgestellt werden.
55. Zahlungsfrist
55.1 Soweit auf der Rechnung oder im jeweiligen Produkt nichts anderes angegeben ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
55.2 Wiederkehrende Hosting-, Server-, Lizenz-, Domain- und sonstige Abonnementleistungen werden grundsätzlich im Voraus berechnet.
55.3 Individuelle Projekte können entsprechend dem Angebot insbesondere:
- im Voraus,
- nach Meilensteinen oder
- nach Fertigstellung
berechnet werden.
56. Zahlungsverzug
56.1 Nach Ablauf einer vereinbarten Zahlungsfrist gerät der Geschäftskunde nach Maßgabe des niederländischen Rechts in Zahlungsverzug.
56.2 Auf rückständige Handelsforderungen kann die jeweils geltende niederländische gesetzliche Handelsverzugsrente gemäß Artikel 6:119a Burgerlijk Wetboek verlangt werden.
56.3 Zusätzlich können die gesetzlich zulässigen außergerichtlichen Inkassokosten verlangt werden.
56.4 Bei Handelsgeschäften beträgt die gesetzliche Mindestpauschale für außergerichtliche Beitreibungskosten mindestens 40 EUR, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
56.5 Weitere nachweisbare und gesetzlich erstattungsfähige Kosten bleiben unberührt.
57. Sperrung bei Zahlungsverzug
57.1 Bei erheblichem Zahlungsverzug kann der Anbieter nach angemessener vorheriger Zahlungsaufforderung betroffene Leistungen sperren.
57.2 Eine vorherige Aufforderung kann entbehrlich sein, wenn:
- die Zahlung ausdrücklich verweigert wird,
- wiederholt unberechtigte Chargebacks erfolgen,
- Betrug vorliegt oder
- eine sofortige Maßnahme aus rechtlichen Gründen erforderlich ist.
57.3 Die Sperrung befreit den Kunden nicht automatisch von seiner Zahlungspflicht für laufende feste Vertragszeiträume.
58. Rücklastschriften und Chargebacks
58.1 Vom Kunden zu vertretende Rücklastschriftkosten können in tatsächlich angefallener Höhe weiterberechnet werden.
58.2 Unberechtigte Chargebacks entbinden nicht von der zugrunde liegenden Zahlungspflicht.
58.3 Der Anbieter darf bei begründetem Missbrauchsverdacht zukünftige Zahlungsarten einschränken.
59. Aufrechnung
59.1 Der Kunde darf Forderungen nur aufrechnen, soweit diese:
- unbestritten,
- rechtskräftig festgestellt oder
- nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften aufrechenbar
sind.
60. Preisänderungen
60.1 Preise für bereits vollständig vorausbezahlte feste Vertragsperioden werden grundsätzlich nicht rückwirkend erhöht.
60.2 Für zukünftige Vertrags- oder Verlängerungsperioden können Preise angepasst werden.
60.3 Gründe können insbesondere sein:
- Rechenzentrumskosten,
- Energiepreise,
- Hardwarekosten,
- Personalkosten,
- Netzwerkkosten,
- IP-Kosten,
- Lizenzpreise,
- Registrygebühren,
- Drittanbieterpreise,
- Steuern,
- regulatorische Kosten.
60.4 Bei laufenden monatlichen Verträgen werden wesentliche Preisänderungen grundsätzlich mindestens sechs Wochen vorher angekündigt.
60.5 Bei langfristigen Verträgen gelten Änderungen grundsätzlich ab der nächsten Verlängerungsperiode, sofern nicht gesetzliche oder vertraglich ausdrücklich vereinbarte Gründe eine frühere Anpassung zulassen.
60.6 Preisänderungsrechte dürfen nicht unangemessen oder willkürlich ausgeübt werden.
61. Vertragslaufzeit – 1 Monat
61.1 Wird eine monatliche Vertragslaufzeit vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 1 Monat.
61.2 Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt wird.
62. Vertragslaufzeit – 12 Monate
62.1 Bei einem 12-Monats-Vertrag beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate.
62.2 Der Vertrag verlängert sich anschließend jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht spätestens 30 Kalendertage vor Ablauf gekündigt wird.
63. Vertragslaufzeit – 24 Monate
63.1 Bei einem 24-Monats-Vertrag beträgt die Mindestvertragslaufzeit 24 Monate.
63.2 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht spätestens 30 Kalendertage vor Ablauf gekündigt wird.
64. Beginn der Vertragslaufzeit
64.1 Die Vertragslaufzeit beginnt grundsätzlich mit der erstmaligen Bereitstellung bzw. Aktivierung der Leistung.
64.2 Bei individuell vereinbarten Projekten kann ein anderer Vertragsbeginn vereinbart werden.
65. Ordentliche Kündigung
65.1 Kündigungen können grundsätzlich in Textform erfolgen.
65.2 Möglich sind insbesondere:
- Kundenportal,
- Support-Ticket,
- E-Mail.
65.3 Die Kündigung muss den zu kündigenden Vertrag eindeutig bezeichnen.
65.4 Eine bloße Nichtnutzung stellt keine Kündigung dar.
65.5 Die Löschung eines einzelnen Produkts oder einer Domain führt nicht automatisch zur Kündigung anderer Verträge.
66. Vorzeitige Kündigung durch den Kunden
66.1 Eine ordentliche Kündigung beendet einen Vertrag grundsätzlich erst zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit.
66.2 Eine vorzeitige Einstellung der Nutzung begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung vorausbezahlter Entgelte.
66.3 Gesetzliche außerordentliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
66.4 Zwingende Rechte nach dem EU Data Act bleiben ebenfalls unberührt.
67. Außerordentliche Vertragsbeendigung
67.1 Beide Parteien können einen Vertrag aus wichtigem Grund beenden.
67.2 Ein wichtiger Grund für den Anbieter kann insbesondere vorliegen bei:
- erheblichem Zahlungsverzug,
- wiederholtem Vertragsverstoß,
- Betrug,
- falschen Identitätsangaben,
- Malware,
- Phishing,
- DDoS-Angriffen,
- Spam,
- strafbaren Aktivitäten,
- erheblicher Gefährdung der Infrastruktur,
- Verstoß gegen Sanktionen oder Exportkontrollvorschriften.
67.3 Bei behebbaren Verstößen wird grundsätzlich zunächst eine angemessene Möglichkeit zur Abhilfe eingeräumt.
67.4 Eine vorherige Abhilfefrist ist nicht erforderlich, wenn eine sofortige Maßnahme wegen der Schwere des Verstoßes unzumutbar wäre.
68. Folgen der Vertragsbeendigung
68.1 Der Kunde muss vor Vertragsende alle benötigten Daten sichern und exportieren.
68.2 Nach Vertragsende kann der Zugriff auf:
- Hostingaccounts,
- Server,
- Backups,
- E-Mails,
- Datenbanken,
- Control Panels
deaktiviert werden.
68.3 Soweit keine zwingende gesetzliche Vorschrift entgegensteht, besteht nach Vertragsende kein Anspruch auf unbegrenzte Aufbewahrung von Daten.
69. Datenlöschung
69.1 Kundendaten können nach Beendigung des Vertrags gelöscht werden.
69.2 Soweit nicht der EU Data Act oder eine andere zwingende Vorschrift einen längeren Abrufzeitraum vorsieht, kann eine kurzfristige technische Übergangsphase vorgesehen werden.
69.3 Daten in rotierenden Backup-Systemen können technisch bedingt erst mit dem regulären Überschreiben der jeweiligen Sicherung endgültig verschwinden.
69.4 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
70. Mängel
70.1 Der Kunde hat festgestellte Mängel unverzüglich möglichst konkret zu melden.
70.2 Eine Meldung sollte insbesondere enthalten:
- betroffene Leistung,
- Zeitpunkt,
- Fehlerbeschreibung,
- Fehlermeldung,
- Reproduktionsschritte.
70.3 Der Anbieter erhält grundsätzlich Gelegenheit zur Behebung.
70.4 Keine vom Anbieter zu vertretende Leistungsstörung liegt insbesondere vor bei:
- kundenseitiger Fehlkonfiguration,
- nicht unterstützter Drittsoftware,
- unsicheren kundenseitigen Anwendungen,
- fehlenden Updates des Kunden,
- fehlerhafter Nutzung.
71. Keine Garantie für Fehlerfreiheit
71.1 Technische Systeme, Software und Internetdienste können nach dem Stand der Technik nicht unter allen denkbaren Bedingungen vollständig fehlerfrei betrieben werden.
71.2 Garantien werden nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet und vereinbart wurden.
72. Haftungsgrundsätze
72.1 Die Haftung des Anbieters bestimmt sich nach dem anwendbaren niederländischen Recht unter Berücksichtigung der nachfolgenden vertraglichen Haftungsbegrenzungen.
72.2 Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit sie nach zwingendem Recht unzulässig ist.
72.3 Eine Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht bei vorsätzlichem Verhalten der Unternehmensleitung des Anbieters.
73. Haftungsbegrenzung
73.1 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für einen einzelnen Schadensfall grundsätzlich auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die unmittelbar betroffene Leistung in den zwölf Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses tatsächlich an den Anbieter gezahlt hat.
73.2 Bei einmaligen Projektleistungen ist die Haftung grundsätzlich auf die für den konkret betroffenen Projektteil gezahlte Vergütung begrenzt.
73.3 Soweit eine Haftpflichtversicherung des Anbieters für einen Schaden eintritt, kann die Haftung stattdessen auf die tatsächlich ausgezahlte Versicherungssumme zuzüglich eines etwaigen Selbstbehalts begrenzt sein.
73.4 Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
74. Indirekte Schäden
74.1 Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Anbieter nicht für indirekte oder Folgeschäden.
74.2 Hierzu gehören insbesondere:
- entgangener Gewinn,
- Umsatzverlust,
- Produktionsausfall,
- Betriebsunterbrechung,
- Verlust erwarteter Einsparungen,
- Verlust von Geschäftschancen,
- Reputations- oder Goodwill-Schäden.
74.3 Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
75. Datenverlust
75.1 Bei vom Anbieter zu vertretendem Datenverlust ist die Ersatzpflicht – soweit gesetzlich zulässig – auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei angemessener Datensicherung entstanden wäre.
75.2 Dies gilt nicht, soweit die Sicherung oder dauerhafte Aufbewahrung gerade Hauptgegenstand der vertraglich geschuldeten Leistung war.
76. Drittanbieter und Internetinfrastruktur
76.1 Der Anbieter haftet nicht für Ereignisse außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
76.2 Hierzu können insbesondere gehören:
- globale Internetstörungen,
- Routingprobleme,
- Carrier-Ausfälle,
- Registry-Ausfälle,
- Stromnetzausfälle,
- externe DNS-Probleme,
- Drittanbieterplattformen.
76.3 Dies gilt nur, soweit der Anbieter das jeweilige Ereignis nicht zu vertreten hat.
77. Freistellung
77.1 Verletzt der Kunde schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften und wird der Anbieter deshalb berechtigt in Anspruch genommen, hat der Kunde den Anbieter im gesetzlich zulässigen Umfang freizustellen.
77.2 Dies kann insbesondere Ansprüche aufgrund von:
- Urheberrechten,
- Markenrechten,
- Datenschutz,
- Persönlichkeitsrechten,
- rechtswidrigen Inhalten
betreffen.
77.3 Angemessene erforderliche Rechtsverteidigungskosten können umfasst sein.
77.4 Keine Freistellung besteht für Umstände, die der Anbieter selbst zu vertreten hat.
78. Höhere Gewalt
78.1 Eine Partei haftet nicht für eine Nichterfüllung, soweit diese auf Umständen beruht, die nach niederländischem Recht nicht ihrer Risikosphäre zugerechnet werden können.
78.2 Hierzu können insbesondere gehören:
- Naturkatastrophen,
- Feuer,
- Überschwemmung,
- Krieg,
- Terroranschläge,
- behördliche Maßnahmen,
- großflächige Stromausfälle,
- erhebliche Telekommunikationsausfälle,
- außergewöhnliche Cyberangriffe,
- Arbeitskämpfe,
- erhebliche Störungen zentraler Internetinfrastruktur.
78.3 Die betroffene Verpflichtung ruht für die Dauer des Hindernisses, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
78.4 Dauert die Situation so lange an, dass eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar wird, bleiben gesetzliche Beendigungsrechte unberührt.
79. Geistiges Eigentum
79.1 Rechte an:
- Software,
- Marken,
- Logos,
- Webseiten,
- Designs,
- Dokumentationen,
- Quellcode,
- Templates,
- Datenbanken
bleiben beim jeweiligen Rechteinhaber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
79.2 Dem Kunden werden ausschließlich die vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt.
80. Exportkontrolle und Sanktionen
80.1 Der Kunde muss anwendbare nationale und internationale Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften einhalten.
80.2 Der Anbieter darf Leistungen ablehnen, sperren oder beenden, wenn deren Fortführung gegen unmittelbar anwendbare Sanktionen oder sonstige gesetzliche Verbote verstoßen würde.
81. Übertragung von Verträgen
81.1 Der Kunde darf Verträge oder wesentliche Rechte daraus nur mit Zustimmung des Anbieters übertragen, soweit gesetzlich zulässig.
81.2 Der Anbieter kann Verträge auf einen Rechtsnachfolger oder ein verbundenes Unternehmen übertragen, wenn die berechtigten Interessen des Kunden hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
82. Änderungen dieser AGB
82.1 Änderungen dieser AGB für bestehende Dauerschuldverhältnisse sind nur zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
82.2 Gründe können insbesondere sein:
- Gesetzesänderungen,
- neue Rechtsprechung,
- regulatorische Vorgaben,
- Sicherheitsanforderungen,
- technische Veränderungen,
- wesentliche Änderungen des Leistungsmodells.
82.3 Änderungen dürfen das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Kunden verschieben.
82.4 Wesentliche Änderungen werden rechtzeitig in Textform mitgeteilt.
82.5 Soweit eine wesentliche Änderung nach geltendem Recht Zustimmung oder ein Kündigungsrecht erfordert, werden diese Anforderungen berücksichtigt.
83. Beschwerden
83.1 Beschwerden können über die bereitgestellten Support- und Kontaktwege eingereicht werden.
83.2 Der Kunde soll dabei die betreffende Leistung und den Sachverhalt möglichst genau angeben.
83.3 DSA-bezogene Meldungen können über den gesonderten Abuse-/DSA-Kanal erfolgen.
84. Keine Verbraucherstreitbeilegung
84.1 Da EGhosting.pro ausschließlich Verträge mit Geschäftskunden abschließt, nehmen verbraucherrechtliche Streitbeilegungsverfahren grundsätzlich keine Anwendung auf die Vertragsbeziehung.
84.2 Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
85. Vertragssprache
85.1 Vertragssprache ist grundsätzlich Deutsch.
85.2 Der Anbieter kann Übersetzungen dieser AGB zur Verfügung stellen.
85.3 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, ist die deutsche Vertragsfassung maßgeblich.
86. Anwendbares Recht
86.1 Für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt ausschließlich niederländisches Recht.
86.2 Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird, soweit zulässig, ausgeschlossen.
86.3 Zwingendes unmittelbar anwendbares Unionsrecht bleibt unberührt.
87. Gerichtsstand
87.1 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Anbieter und Geschäftskunden sind – soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist – die zuständigen Gerichte am satzungsmäßigen Sitz der Scriptfabrik B.V. in den Niederlanden ausschließlich zuständig.
87.2 Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen, soweit gesetzlich zulässig.
88. Textform und elektronische Kommunikation
88.1 Soweit gesetzlich keine strengere Form erforderlich ist, können Erklärungen elektronisch abgegeben werden.
88.2 Insbesondere gelten als geeignete Kommunikationswege:
- E-Mail,
- Kundenportal,
- Support-Ticket.
88.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktmöglichkeiten aktuell zu halten.
89. Salvatorische Regelung
89.1 Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies grundsätzlich nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
89.2 An die Stelle einer unwirksamen Regelung treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
89.3 Eine unwirksame Klausel wird nicht automatisch durch eine für den Anbieter wirtschaftlich möglichst ähnliche Klausel ersetzt, soweit dies rechtlich nicht zulässig wäre.
90. Schlussbestimmungen
90.1 Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
90.2 Ein Verzicht des Anbieters auf die Durchsetzung eines Rechts in einem Einzelfall stellt grundsätzlich keinen dauerhaften Verzicht auf dieses Recht dar.
90.3 Überschriften dienen der Übersichtlichkeit und beeinflussen die rechtliche Auslegung nicht.
90.4 Zwingende Rechte nach:
- niederländischem Recht,
- EU-Recht,
- DSGVO,
- Digital Services Act und
- EU Data Act
bleiben unberührt.
Anbieter
Scriptfabrik B.V.
Niederlande
Stand: 13. August 2026